Blower-Door-Messung
Worauf es ankommt:
Mit zunehmenden Wärmeschutzanforderungen erlangt die Luftdichtigkeit von Gebäuden wachsende Bedeutung. Luftdichtigkeit ist erforderlich, um die angestrebte Verringerung des Heizenergiebedarfs auch tatsächlich zu erreichen. Für Architekten und Bauausführende stellt die Dichtheit eine hohe Qualitätsanforderung dar. Im Rahmen der Qualitätssicherung am Bau kann die Luftdichtigkeit durch die Blower-Door-Messung überprüft und nachgewiesen werden.
Sie ermöglicht:
- eine Verringerung der Heizenergiekosten.
- einen optimierten Betrieb der Wärmerückgewinnung in der Lüftungsanlage, da kein weiterer Luftwechsel durch Undichtigkeiten entsteht.
- eine frühzeitige Berücksichtigung baurechtlicher Vorgaben.
Was wir tun:
Für die Messung wird ein Ventilator (engl. Blower) luftdicht in die Öffnung einer Außentür eingebaut, daher auch der Name "Blower-Door". Durch den Ventilator wird im Gebäude bei geschlossenen Fenstern eine Druckdifferenz (Unter- oder Überdruck) zur Außenluft erzeugt. Die Höhe der Druckdifferenz ist über die Ventilatordrehzahl einstellbar. Aus dem dabei gemessenen Luftvolumenstrom und dem Gebäudevolumen errechnet sich die Luftwechselrate, deren Grenzwerte in der DIN 4108 festgelegt sind. Besonders auffällige Undichtigkeiten werden mit dem Anemometer (Luftströmmessgerät) aufgespürt. Die Dauer einer Messung beträgt je nach Aufwand zwei bis vier Stunden.
Sie bekommen:
- Zertifizierung nach DIN ( Gebäude mit Fensterlüftung, Niedrigenergiehaus mit Lüftungsanlage oder Passivhaus).
- Bericht mit Leckageortung und Bildern.
Rahmenbedingungen:
- Blower-Door-Messungen können ganzjährig durchgeführt werden. Allerdings sollte die Windgeschwindigkeit während der Messung 0,5 m/sec nicht überschreiten.
Seit 1995 wurden 490 Blower-Door-Messungen durchgeführt, davon 80 in kommunalen, industriellen und sonstigen öffentlichen Gebäuden.